Das System1 warnt den Fahrer akustisch vor vorausliegenden Gefahrensituationen. Falls ein anderes Fahrzeug oder ein Fussgänger zu nahe kommt, verlangsamt das System das Fahrzeug oder bringt es zum Stillstand.
1 Die automatische Gefahrenbremsung mit Fussgängererkennung ist automatisch bei Geschwindigkeiten über 5 km/h und unter 140 km/h aktiv. Bei Geschwindigkeiten von 5 bis 30 km/h liegt die Verlangsamungsmetrik zur Verringerung der Aufprallgeschwindigkeit bei einer Kollision bei 0,9 g. Bei Geschwindigkeiten von 30 bis 140 km/h verringert das System die Geschwindigkeit um maximal 50 km/h. Wird dieser Grenzwert überschritten, muss der Fahrer selbst bremsen, um die Geschwindigkeit noch weiter zu reduzieren. Der operative Geschwindigkeitsbereich der automatischen Gefahrenbremsung mit Fussgängererkennung hängt vom erkannten Hindernis ab (bewegliches Hindernis: von 5 bis 140 km/h; unbewegliches Hindernis: von 5 bis 80 km/h; Fussgänger: von 5 bis 60 km/h). Die Fahrerassistenzsysteme von Opel unterstützen den Fahrer innerhalb der systembedingten Einschränkungen. Der Fahrer bleibt jedoch selbst für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich.